Im Bauverfahren werden folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:a) geringfügige Bauvorhaben:
= Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Verbesserung von Bauten und Bauteilen sowie sonstige Bauvorhaben, an denen keine baupolizeilichen Interessen bestehen, bedürfen keines Bauverfahrens, sind aber der Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mitzuteilen (zb: Renovierung der Fassade oder Fensteraustausch).
b) bewilligungspflichtige Bauvorhaben:
= Bauvorhaben, die der Bauwerber nicht im Anzeigeverfahren durchführen lassen will, sind einem Bauverfahren zu unterwerfen. Der Baubewilligung unterliegen die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden über 150 m2 Wohnnutzfläche sowie aller anderen Gebäude über 150 m2 Nutzfläche.
Welche Unterlagen sind beizubringen?
- schriftliches Ansuchen
- Baupläne 3-fach
- Baubeschreibungen 3-fach
- letztgültiger Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Anrainerverzeichnis
Das Ansuchen ist vom Bauwerber (Grundeigentümer) schriftlich vorzulegen und zu unterfertigen.c) anzeigepflichtige Bauvorhaben:
- Errichtung und Änderung von Wohngebäuden bis zu einer Wohnnutzfläche von 150 m2 und der fazugehöreden Nebengebäuden (zB. Garagen, Gartenhäuschen) sowie von sonstigen Gebäuden bis zu einer Nutzfläche von insgesamt 150 m2
- die Errichtung und Änderung von Bauwerken
- die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden.
Die Bauanzeige ist vom Bauwerber schriftlich zu erstatten und zu unterfertigen.
Im Anzeigeverfahren ist auf allen Plänen die Zustimmungserklärung aller Anrainer einzuholen; dh. auf jedem Plan müssen sämtliche Anrainer (auch alle Miteigentümer!) durch ihre Unterschrift die Zustimmung zu dem im Plan näher dargestellten Bauvorhaben erteilen, wobei neben der Unterschrift auch der Name leserlich und das Datum der Unterfertigung durch die betreffenden Anrainer einzutragen ist.
Die Baupläne und die Baubeschreibungen sind von einem Planverfasser zu erstellen und vom Bauwerber und vom Planverfasser zu unterfertigen.Welche Unterlagen sind beizubringen?
- schriftliches Ansuchen
- Baupläne 3-fach
- Baubeschreibungen 3-fach
- letztgültiger Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Anrainerverzeichnis
Nähere Informationen dazu erteilen das Gemeindezentrum Purbach unter der Tel.Nr. 02683/5116 oder 5117 sowie Herr Architekt Dipl.Ing. Wolfgang KAITNA, Bausachverständiger der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See.